Mittelschulgesetz des Kantons Zürich
Rechtliche Grundlagen für Organisation und Finanzierung der öffentlichen und kantonal anerkannten Mittelschulen im Kanton Zürich.
Mittelschulverordnung
Regelt die Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Schule (Schulkommission, Schulleitung, Konvente der Lehrerschaft).
Reglement über die Aufnahme ans Langgymnasium (mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule) vom 13. Januar 2010
Regelt die Aufnahme ans Langgymnasium im Kanton Zürich.
Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich
Enthält die Bestimmungen für die Aufnahme am Ende der Probezeit, für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode und für die Repetition nach Nichtpromotion.
Maturitätsanerkennungsreglement (MAR)
Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen.
Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich
Bestimmungen für die Durchführung und die Benotung der Maturitätsprüfungen im Kanton Zürich. Enthält Informationen dazu, unter welchen Notenvoraussetzungen eine Maturitätsprüfung als bestanden gilt.
Richtlinien für den Nachteilsausgleich an den Mittelschulen im Kanton Zürich
Für Kinder mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung können sogenannte Nachteilsausgleichsmassnahmen getroffen werden. Schüler*innen, die von einem Nachteilsausgleich profitieren, werden gegenüber anderen Schüler*innen nicht bevorzugt. Der Nachteilsausgleich hat lediglich zum Ziel, eine sich aus der Behinderung ergebende Schlechterstellung auszugleichen.
Richtlinien über die Freistellung vom Unterricht von Sportlerinnen und Sportlern an kantonalen Mittelschulen
Sporttalente, welche von einem nationalen Sportverband systematisch leistungsorientiert gefördert und ausgebildet werden, sollen durch die Schule in ihren Bestrebungen unterstützt werden und von zusätzlichen Urlaubstagen sowie Dispensationen profitieren. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt orientiert sich an den «Richtlinien über die Freistellung vom Unterricht von Sportlerinnen und Sportlern an kantonalen Mittelschulen». Mit diesen Richtlinien wird die einheitliche Umsetzung der Freistellung vom Unterricht von Sportlerinnen und Sportlern an kantonalen Mittelschulen geregelt.
Zehn Regeln
Die zehn wichtigsten Regeln des Zusammenlebens am Realgymnasium Rämibühl.
Hausordnung des Realgymnasiums
Bestimmungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb auf dem gesamten Rämibühlareal.
Nutzungsrichtlinien ICT
Richtlinien für die Nutzung der schulischen Informatikmittel - dazu zählen die vom RG zur Verfügung gestellte Hardware, die darauf
installierte Software sowie alle angebotenen Dienste, insbesondere die Netzwerkinfrastruktur der Schule.
Anforderungen an private Geräte
Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse über ein mobiles Gerät verfügen, welches sie auf Aufforderung der Lehrpersonen mitbringen können. Das Dokument "Anforderungen an private mobile Geräte zur Nutzung der aktuell vorhandenen IT-Infrastruktur am RG" enthält wichtige Hinweise zur Anschaffung eines geeigneten persönlichen Gerätes.
Disziplinarreglement der Mittelschulen
Beschreibt die Sanktionen, die Lehrpersonen und die Schulleitung im Falle eines Verstosses gegen die Schulordnung und die zusätzlich an der Schule geltenden Regeln ergreifen können.
Schulordnung der Kantonsschulen im Kanton Zürich
Die Schulordnung regelt die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen und die daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten Eltern.
Reglement für den Beobachtungsstatus
Der Beobachtungsstatus ist ein pädagogisches Instrument und soll es Lehrpersonen und der Schulleitung ermöglichen, regelwidriges Verhalten von
Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erfassen, damit sie dabei unterstützt werden können, ihr Verhalten zu bessern.
Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail (vom 17. September 2003)
Sprachaufenthalte und Sprachurlaub am Realgymnasium
Vorgehen bei Beschwerden
Das Dokukment "Vorgehen bei Beschwerden" beschreibt, wie Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende bei Beschwerden vorgehen können.
Evaluation durch das Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II im Jahr 2022
Evaluation durch das Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II im Jahr 2018
Evaluation durch das Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II im Jahr 2015