Realgymnasium Rämibühl Zürich

Sprachaufenthalte

Realgymnasium Rämibühl Zürich - Sprachaufenthalte

Sprachaufenthalte

Am RG unterscheiden wir vier verschiedene Formen von Sprachaufenthalten:

Sprachaufenthalt (2-5 Wochen)

Die Schülerinnen und Schüler am Realgymnasium sind in sprachliche Maturitätsprofile eingeschrieben. Ab der 3. Klasse und bis zur Matur besucht daher jede Schülerin, jeder Schüler einen mehrwöchigen Sprachaufenthalt im Ausland oder im fremdsprachigen Inland. Falls der Sprachaufenthalt mindestens drei Wochen dauert, wird die Schülerin, der Schüler für eine Woche vor oder nach den Ferien vom Regelunterricht dispensiert. 
Die Bestimmungen für den Sprachaufenthalt sind in unserem Reglement festgehalten.

Merkblatt Sprachaufenthalt 2-5 Wochen

Quartalsurlaub

Schülerinnen und Schüler gehen während eines Quartals (max. 11. Wochen) im Ausland oder im fremdsprachigen Inland in die Schule. Ein Quartalsurlaub ist nur für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diploma möglich. Der Quartalsurlaub kann im zweiten Semester der 3. Klasse oder im ersten Semester der 4. Klasse beantragt werden. 
Die Bestimmungen für den Quartalsurlaub sind in unserem Reglement festgehalten.

Reglement Quartalsurlaub Immersionsklassen

Semesterurlaub

Schülerinnen und Schüler gehen während eines Semesters im Ausland oder im fremdsprachigen Inland in die Schule. Dies ist in einem Semester der 4. Klasse und dem ersten Semester der 5. Klasse möglich. Die Bestimmungen für den Semesterurlaub sind in unserem Reglement festgehalten. 
Für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diplom gilt ein eigenes Reglement.

Reglement Semesterurlaub Regelklassen

Reglement Semesterurlaub Immersionsklassen

Jahresurlaub

Schülerinnen und Schüler besuchen ein Jahr lang eine Schule im Ausland oder im fremdsprachigen Inland. Dies geschieht in den beiden Semestern der 4. Klasse (Nordhalbkugel) oder dem zweiten Semester der 4. Klasse und dem ersten Semester der 5. Klasse (Südhalbkugel). 
Im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diplom sind Jahresurlaube nicht möglich. 
Die Bestimmungen für den Jahresurlaub sind in unserem Reglement festgehalten.

Reglement Jahresurlaub

 

Die Anleitung zur Anmeldung für einen Sprachaufenthalt sowie für den Jahres- bzw. Semesterurlaub sind im Intranet des RG (Ordner 08) zu finden.

Die Grundlagen für den Jahres- bzw. Semesterurlaub sind im Sprachaufenthaltsregelment des Kantons festgehalten.

Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)