Realgymnasium Rämibühl Zürich

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Sprachaufenthalte

Am RG unterscheiden wir vier verschiedene Formen von Sprachaufenthalten:

Jahresurlaub
Semesterurlaub
Quartalsurlaub
Sprachaufenthalt

Jahresurlaub

Schüler*innen besuchen ein Jahr lang eine Schule im Ausland oder im fremdsprachigen Inland. Dies geschieht in den beiden Semestern der 4. Klasse (Nordhalbkugel) oder dem zweiten Semester der 4. Klasse und dem ersten Semester der 5. Klasse (Südhalbkugel). Im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diplom sind Jahresurlaube in der Regel nicht möglich. Die Bestimmungen für den Jahresurlaub sind in unserem Reglement festgehalten.

Semesterurlaub

Schüler*innen gehen während eines Semesters in einem anderen Land in die Schule. Dies ist in einem Semester der 4. Klasse und dem ersten Semester der 5. Klasse möglich. Die Bestimmungen für den Semesterurlaub sind in unserem Reglement festgehalten. Für Schüler*innen im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diplom gilt ein eigenes Reglement.

Quartalsurlaub

Schüler*innen gehen während eines Quartals (max. 11. Wochen) in einem anderen Land in die Schule. Ein Quartalsurlaub ist nur für Schüler*innen im Bildungsgang zur zweisprachigen Maturität und IB-Diploma möglich. Der Quartalsurlaub kann im zweiten Semester der 3. Klasse oder einem Semester der 4. Klasse beantragt werden. Die Bestimmungen für den Quartalsurlaub sind in unserem Reglement festgehalten.

Sprachaufenthalt (2-5 Wochen)

Die Schüler*innen am Realgymnasium sind in sprachliche Maturitätsprofile eingeschrieben. Ab der 3. Klasse und bis zur Matur besucht daher jede Schülerin, jeder Schüler einen mehrwöchigen Sprachaufenthalt in einer anderen Sprachregion oder im Ausland. Falls der Sprachaufenthalt mindestens drei Wochen dauert, wird die Schülerin, der Schüler im Anschluss an die Ferien für eine Woche vom Regelunterricht dispensiert. Die Bestimmungen für den Sprachaufenthalt sind in unserem Reglement festgehalten.

Das Antragsformular für den Sprachaufenthalt und das Gesuchsformular für den Jahres- bzw. Semesterurlaub sind im Intranet des RG (Ordner 08) zu finden.
Die Grundlagen für den Jahres- bzw. Semesterurlaub sind im Sprachaufenthaltsregelment des Kantons festgehalten.

Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement) (vom 21. November 2011)