Realgymnasium Rämibühl Zürich

Aufnahmeprüfung

Realgymnasium Rämibühl Zürich - Aufnahmeprüfung

Aufnahmeverfahren ZAP (2026)

Liebe zukünftige RG-Schülerin, lieber zukünftiger RG-Schüler

Bereitest du dich auf die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium vor und möchtest mehr über das Realgymnasium Rämibühl - das RG – wissen? Dann bist du hier genau richtig!

Unser Langgymnasium schliesst an die 6. Klasse der Primarstufe an und zeichnet sich unter anderem durch die enge Betreuung durch unsere Lehrpersonen und die spannenden Unterrichtsformen aus. Bereits auf der gymnasialen Unterstufe bieten wir neben dem einsprachigen auch einen zweisprachigen Bildungsgang an. Das Realgymnasium Rämibühl legt besonderen Wert auf die Entwicklung von geistiger Offenheit, selbstständigem Denken und persönlicher Reife. Einen Einblick in unsere Schule bieten der Informationsanlass und der Schnuppertag.

Informationsanlass am 10. November 2025 um 19 Uhr

An diesem Abend erhalten alle interessierten Sechstklässlerinnen und Sechstklässler sowie deren Eltern Informationen zu unserem Bildungsangebot, zu den Besonderheiten des Realgymnasiums und zum Aufnahmeverfahren. Die Veranstaltung findet in der Aula Rämibühl statt und wird unter folgendem Link live gestreamt:

Informationsanlass zum Aufnahmeverfahren am RG vom 10. November 2025 - Live-Stream

Eine Anmeldung für diesen Anlass ist nicht notwendig.

Schnuppertag am 27. November 2025

Am Schnuppertag dürfen Sechstklässlerinnen und Sechstklässler an zwei Unterrichtslektionen am RG teilnehmen und werden von Maturandinnen und Maturanden durch das Rämibühlareal geführt. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann ab dem 10. November 2025 auf www.rgzh.ch/schnuppertag vorgenommen werden. Die Plätze sind jeweils rasch ausgebucht, weshalb wir eine Anmeldung bald nach Aufschalten des Anmeldeformulars empfehlen.

Termine für das Aufnahmeverfahren 2026

10. November 2025, 19 Uhr    Informationsanlass zum RG und zum Aufnahmeverfahren in der Aula Rämibühl
27. November 2025 Schnuppertag am RG: Anmeldung ab dem 10. November 2025 auf www.rgzh.ch/schnuppertag
1. Januar 2026 Anmeldung zur Zentralen Aufnahmeprüfung auf www.zh.ch/zap
10. Februar 2026 Letzter Termin zur Zentralen Aufnahmeprüfung auf www.zh.ch/zap
2. März 2026 Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP)
Ende März 2026 Die Schule informiert schriftlich per Briefpost sowie elektronisch auf www.zap.ch.ch über den Entscheid im Aufnahmeverfahren

Häufig gestellte Fragen

Wo und bis wann muss ich mein Kind anmelden?

Die Registrierung für das Gymnasium Ihrer Wahl erfolgt unter www.zh.ch/zap

Achtung: Die Registrierung unter www.zh.ch/zap ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Alle Unterlagen müssen spätestens am 10. Februar 2026 dort hochgeladen werden.

Wo sind alte Aufnahmeprüfungen zum Üben erhältlich?

Unter www.zh.ch/zap.

Wo sind die Prüfungsanforderungen beschrieben?

Die Prüfungsanforderungen für die ZAP1 gelten für den Übertritt von der Primarschule an das Langgymnasium. Sie umschreiben die Kenntnisse, Kompetenzen und Inhalte in Deutsch und Mathematik, die an der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP1) vorausgesetzt werden.

Die Aufnahmeprüfung orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich (Ausgabe 2017), namentlich an den Kompetenzstufen des 2. Zyklus sowie an den für die Primarschule im Kanton Zürich obligatorischen Lehrmitteln.

Die Prüfungsanforderungen sind im Dokument "Prüfungsanforderungen für die ZAP1" beschrieben.

Ist der Anmeldetermin verbindlich?

Der Anmeldetermin (10. Februar für das Langgymnasium) ist verbindlich. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen von § 12 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes möglich. Stellt ein Lernender bzw. die Eltern vor Ablauf der Anmeldefrist ein Gesuch um Fristerstreckung, und können ausreichende und nachvollziehbare Gründe für eine Erstreckung belegt werden, kann eine solche in Ausnahmefällen gewährt werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist kann eine Anmeldung nur berücksichtigt werden, wenn keine grobe Nachlässigkeit für die Nichteinhaltung der Frist vorliegt und der Lernende bzw. die Eltern innert 10 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe (die eine Anmeldung verunmöglicht haben - wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie oder ein Unfall) ein Gesuch um Wiederherstellung der Anmeldefrist einreichen. Wird dem Gesuch stattgegeben, muss innert weiteren 10 Tagen das Anmeldegesuch eingereicht werden.

Wie erfolgt die Anmeldung für die Immersionsklasse? Was sind die Aufnahmebedingungen

Im Schuljahr 2023/24 hat das RG den Immersionsunterricht auf der Unterstufe eingeführt. Es wird jeweils eine Immersionsklasse gebildet. Für die Immersionsklasse findet der Unterricht in den Fächern Geographie, Musik und Religionen, Kulturen, Ethik ab dem zweiten Semester der ersten Klasse auf Englisch statt.

Die Anmeldung für die Immersionsklasse in der Unterstufe erfolgt zusammen mit der Anmeldung zur Zentralen Aufnahmeprüfung auf www.zh.ch/zap. Voraussetzung für die Aufnahme ist die bestandene Aufnahmeprüfung an ein Langgymnasium gemäss Aufnahmereglement Langgymnasium. 

Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in eine Immersionsklasse (vgl. Aufnahmereglement Langgymnasium § 13 lit. a Abs. 2). Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet der Notendurchschnitt der Aufnahmeprüfung über die Aufnahme (sh. Aufnahmereglement Langgymnasium § 13 lit. a Abs. 1).

Die Schulleitung behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen keine Immersionsklasse auf der Unterstufe zu bilden.

Was passiert, wenn mein Kind wegen Ferienabwesenheiten nicht an der regulären Prüfung teilnehmen kann?

Sie müssen sich den Termin für die Aufnahmeprüfung freihalten. Falls Ihr Kind am Termin der regulären Prüfung in den Ferien weilt, wird es NICHT zur Nachprüfung zugelassen. Die Nachprüfung ist für Kandidatinnen und Kandidaten reserviert, die an der regulären Prüfung krankheitshalber nicht teilnehmen konnten (Arztzeugnis!).

Falls mein Kind am Prüfungstag krank ist - soll ich es dann trotzdem an die Prüfung schicken?

Wenn Ihr Kind an der Prüfung erscheint, so gilt die Prüfung als absolviert. Falls der Entscheid negativ ausfällt, können Sie nicht geltend machen, Ihr Kind sei krank gewesen. Wenn Ihr Kind am Prüfungstag wirklich krank ist, so müssen Sie das dem Sekretariat der Schule umgehend mitteilen und ein Arztzeugnis nachliefern. Ihr Kind kann dann die Prüfung am Nachprüfungstermin ablegen.

Kann man aus der 1. Sekundarklasse ans Langgymnasium gehen?

Im Mai 2008 hat der Regierungsrat eine Änderung des Reglementes für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule beschlossen. Der Eintritt in die 1. Klasse des Langgymnasiums ist aus der 6. Klasse der zürcherischen Primarschule möglich oder setzt eine gleichwertige Ausbildung voraus. Schülerinnen und Schüler aus der 1. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule oder einer gleichwertigen privaten oder ausserkantonalen Schulstufe sind nicht zugelassen.

Welche Hilfsmittel sind erlaubt?

Allgemeines

Mobiltelefone und Smartwatches müssen vor der Prüfung der Aufsichtsperson abgegeben werden, d.h. sie dürfen auch nicht zur Zeitanzeige benutzt werden. Wir empfehlen, Ihrem Kind eine normale Armbanduhr mitzugeben.

Für die Prüfung braucht es Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift. Lösch- und radierbare Stifte wie zB. Frixion Pens dürfen nicht verwendet werden. Ein Bleistift darf nur für geometrische Konstruktionsaufgaben verwendet werden, wenn dies ausdrücklich erwähnt wird.

Kandidatinnen und Kandidaten fremder Muttersprache dürfen an der Mathematikprüfung ein zweisprachiges Wörterbuch «eigene Sprache - Deutsch» verwenden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies bis zum 10. Februar der Prüfungsleitung der betreffenden Schule melden (Meldung an sekretariat@rgzh.ch).

Alle erwähnten Hilfsmittel müssen selber zur Prüfung mitgebracht werden.

Im Fach Deutsch darf für den Prüfungsteil „Verfassen eines Textes“ das in der Primarschule verwendete Wörterbuch oder der Duden (Rechtschreibung) benutzt werden. Nicht erlaubt sind elektronische Wörterbücher.

Für die Mathematikprüfung sind keine Taschenrechner erlaubt.

Wann und wie kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?

Für Kinder mit einer Behinderung oder einer Teilleistungsstörung können sogenannte Nachteilsausgleichsmassnahmen getroffen werden. Das ist aber nur möglich, wenn zusammen mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ein schriftliches Gesuch (mit vollständiger Dokumentation und Einschätzung einer Fachstelle) eingereicht wird.

Anträge auf Nachteilsausgleich können spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist am 10. Februar eingereicht werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches an den Mittelschulen im Kanton Zürich sind über www.zh.ch/zap erhältlich.

Kandidat*innen, die von einem Nachteilsausgleich profitieren, werden gegenüber anderen Kandidat*innen nicht bevorzugt. Der Nachteilsausgleich hat lediglich zum Ziel, eine sich aus der Behinderung ergebende Schlechterstellung auszugleichen. Es können folglich lediglich formale Erleichterungen gewährt werden, die fachlichen Anforderungen bleiben gleich hoch wie für alle anderen Kandidat*innen.