Realgymnasium Rämibühl Zürich

RG_RAEMI_Oct_2018_979%20%28Large%29
Informationen zum Aufnahmeverfahren (2025)
Herzlich willkommen am RG!

Liebe zukünftige RG-Schülerin, lieber zukünftiger RG-Schüler

Bereitest du dich auf die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium vor und möchtest mehr über das Realgymnasium Rämibühl - das RG – wissen? Dann bist du hier genau richtig!

Das RG ist eine allgemeinbildende Schule in Hochschulnähe und steht für eine fachlich anspruchsvolle und gleichzeitig ganzheitliche Bildung, die nachhaltige Neugier und Freude am Lernen weckt. Du und deine Entwicklung stehen dabei im Zentrum. Du lernst, selbstständig zu denken und zu arbeiten und dich kritisch mit dem Gelernten auseinanderzusetzen.

Wir fördern dich und deine Interessen. So kannst du dich zum Beispiel für eine Immersionsklasse anmelden. In dieser Klasse werden die Fächer Geographie, Musik und Religionen, Kulturen und Ethik ab dem zweiten Semester (also nach der Probezeit) auf Englisch unterrichtet. Deine Kreativität und deine Fantasie werden in vielen Unterrichtslektionen am RG explizit gefördert. Für die Entwicklung deiner Persönlichkeit spielen darüber hinaus die Musik, die Kunst, der Sport sowie Vereine und Schülergruppen (z.B. Solidaritätsverein, Schülerorganisation) eine wichtige Rolle.

Zum besonderen Charakter unserer Schule tragen zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen bei, die ausserhalb des normalen Unterrichts stattfinden! Die zweimal im Jahr durchgeführten RG-Wochen (Projektwochen) sind ebenso ein Highlight im Schulalltag wie weitere besondere Anlässe (Exkursionen, Aufführungen, Wettbewerbe, Lager).

Wenn dir das Lernen einmal schwerfällt oder es in deiner Klasse Konflikte gibt, stehen dir unsere vielfältigen Unterstützungsangebote zur Verfügung. Wir übernehmen zudem gemeinsam Verantwortung für unser Handeln, engagieren uns für einen diskriminierungsfreien Umgang und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Das fördert deine Resilienz und führt dich in sechs Schuljahren zur eidgenössischen Matura. Danach stehen dir alle Wege offen!

Haben wir dein Interesse geweckt? Weiterführende Informationen zum Aufnahmeverfahren findest du auf dieser Seite. Für weitere Angaben zum Angebot der Schule und zu unserem Leitbild klicke auf die beiden gelben Buttons.

 
 

Termine für das Aufnahmeverfahren 2025
11. November 2024, 19 Uhr    Informationsanlass zum RG und zum Aufnahmeverfahren in der Aula Rämibühl. Keine Anmeldung erforderlich. Eine Teilnahme ist auch per Live-Stream möglich (Link wird ein paar Tage vorher hier aufgeschaltet), Fragen aus dem Publikum und die anschliessenden Diskussionen werden nicht übertragen.
28. November 2024 Schnuppertag am RG: Anmeldung ab dem 12. November 2024 auf www.rgzh.ch/schnuppertag
1. Januar 2025 Anmeldung zur Zentralen Aufnahmeprüfung über www.zh.ch/zap möglich
10. Februar 2025 Letzter Anmeldetermin auf www.zh.ch/zap
3. März 2025 Aufnahmeprüfung
18. März 2025 Nachprüfung (am Literargymnasium Rämibühl) 
21. März 2025 Entscheid über Aufnahme/Nichtaufnahme wird zugestellt und ist auf www.zap.zh.ch einsehbar
4. April 2025 Entscheid über allfällige Umteilung an eine andere Schule (aufgrund Überbelegung) wird mitgeteilt
Informationen zum Aufnahmeverfahren

Zulassung

Der Eintritt in eine 1. Klasse des Langgymnasiums erfolgt aus der 6. Klasse der Zürcher Primarschule. In Ausnahmefällen ist ein Eintritt bereits aus der 5. Klasse der Primarschule möglich – in solchen Fällen müssen aber frühzeitig schulpsychologische Abklärungen, Gespräche mit der zuständigen Schulpflege und mit der Schulleitung des Realgymnasiums erfolgen.

Informationsanlass vom 11. November 2024

Am Informationsanlass orientiert das Realgymnasium Rämibühl Sechstklässlerinnen und Sechstklässler sowie deren Eltern über das Aufnahmeverfahren sowie über das Angebot und die Besonderheiten des Realgymnasiums. Der Informationsanlass findet von 19:00 bis 20:30 Uhr in der Aula Rämibühl statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Wir bieten auch eine Live-Übertragung des Informationsanlasses an. Der Link dazu wird ein paar Tage vor dem Anlass auf dieser Seite aufgeschaltet. Fragen aus dem Publikum und die anschliessenden Diskussionen werden nicht übertragen.

Schnuppertag am 28. November 2024

Am Schnuppertag dürfen Sechstklässlerinnen und Sechstklässler an zwei Unterrichtslektionen am RG teilnehmen und werden von Maturandinnen und Maturanden durch das Rämibühlareal geführt. Aufgrund des regen Interesses und der grossen Menge an Besucherinnen und Besuchern wird der Schnuppertag am Realgymnasium Rämibühl nach einem besonderen Konzept durchgeführt und es ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann ab dem 12. November 2024 auf www.rgzh.ch/schnuppertag vorgenommen werden. Die Plätze sind jeweils rasch ausgebucht, wir empfehlen daher eine Anmeldung bald nach Aufschalten des Anmeldeformulars.

Aufnahmeprüfung: Montag, 3. März 2025, 08.00 Uhr - 11.45 Uhr

Die Teilprüfungen finden in folgender Reihenfolge statt:

08.00 - 08.45 Uhr:  Deutsch - Sprachbetrachtung und Textverständnis
09.15 - 10.15 Uhr:  Mathematik
10.45 - 11.45 Uhr:  Deutsch - Verfassen eines Textes (Aufsatz)

Anmeldung Aufnahmeprüfung

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss bis spätestens am 10. Februar 2025 über folgenden Link erfolgen: www.zh.ch/zap

Hinweis: Falls Sie Ihr Kind nach der Anmeldung an eine andere Schule ummelden möchten, können Sie einen solchen Schulwechsel jederzeit über www.zh.ch/zap vornehmen.

Prüfungsvorbereitung

Als Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung empfehlen wir das Lösen und Besprechen von früheren Aufnahmeprüfungen. Diese können unter www.zh.ch/zap heruntergeladen werden.

ZAP-Support

Alle wichtigen Informationen zur ZAP sind auf der Website www.zh.ch/zap verfügbar. Neu befindet sich auf der Website ein Erklärvideo zum Übertrittsverfahren. Schülerinnen und Schüler können zudem mit dem Notenrechner ihre Vorleistungs- und notwendigen Prüfungsnoten ermitteln. Für Fragen der Schülerinnen und Schüler steht auf der Website ein Kontaktformular zur Verfügung.

Persönliche Beratung

Für Auskünfte steht das Sekretariat des Realgymnasiums gerne zur Verfügung (Tel. 044 265 63 12). Bei Bedarf kann ein persönliches Beratungsgespräch bei Prorektor Patrick Muff vereinbart werden.

Einsichtnahme für Kandidatinnen und Kandidaten

Eltern von Primarschülerinnen und Primarschülern, welche die Aufnahmeprüfung vom 3. März 2025 nicht bestanden haben, können ab dem 22. März 2025 Einsicht in die von ihrem Kind geschriebenen Prüfungen nehmen und bei Bedarf einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch mit unseren Prüfungsexpert*innen buchen. Bitte beachten Sie dazu folgenden organisatorischen Ablauf:

Freitag, 21. März 2025: Die Schule informiert schriftlich über den Entscheid im Aufnahmeverfahren. Der Entscheid ist ab 17:00 Uhr auch im elektronischen Anmeldedossier auf www.zap.zh.ch (Register «Dokumente & Briefe») einsehbar.

Samstag, 22. März 2025: Schülerinnen und Schüler, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können ihre Prüfung im elektronischen Anmeldedossier auf www.zap.zh.ch einsehen und sich zu einem telefonischen Beratungsgespräch anmelden (siehe unten).

Bis Mittwoch, 26. März 2025: Eltern von Schülerinnen und Schülern, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können hier einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unseren Expertinnen und Experten buchen. Alle Beratungsgespräche finden am Dienstag, 1. April 2025 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr telefonisch statt.

Montag, 24. März bis Freitag, 28. März 2025: Eltern von Schülerinnen und Schülern, welche die Prüfung bestanden haben, können per E-Mail an sekretariat@rgzh.ch eine Prüfungskopie bestellen. Diese ist dann im elektronischen Anmeldedossier auf www.zap.zh.ch einsehbar.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wo und bis wann muss ich mein Kind anmelden?

Die Registrierung für das Gymnasium Ihrer Wahl erfolgt unter www.zh.ch/zap

Achtung: Die Registrierung unter www.zh.ch/zap ist ab dem 1. Januar 2025 möglich. Alle Unterlagen müssen spätestens am 10. Februar 2025 dort hochgeladen werden.

Wo sind alte Aufnahmeprüfungen zum Üben erhältlich?

Unter www.zh.ch/zap.

Wo sind die Prüfungsanforderungen beschrieben?

Die Prüfungsanforderungen für die ZAP1 gelten für den Übertritt von der Primarschule an das Langgymnasium. Sie umschreiben die Kenntnisse, Kompetenzen und Inhalte in Deutsch und Mathematik, die an der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP1) vorausgesetzt werden.

Die Aufnahmeprüfung orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich (Ausgabe 2017), namentlich an den Kompetenzstufen des 2. Zyklus sowie an den für die Primarschule im Kanton Zürich obligatorischen Lehrmitteln.

Die Prüfungsanforderungen sind im Dokument "Prüfungsanforderungen für die ZAP1" beschrieben.

Ist der Anmeldetermin verbindlich?

Der Anmeldetermin (10. Februar für das Langgymnasium) ist verbindlich. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen von § 12 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes möglich. Stellt ein Lernender bzw. die Eltern vor Ablauf der Anmeldefrist ein Gesuch um Fristerstreckung, und können ausreichende und nachvollziehbare Gründe für eine Erstreckung belegt werden, kann eine solche in Ausnahmefällen gewährt werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist kann eine Anmeldung nur berücksichtigt werden, wenn keine grobe Nachlässigkeit für die Nichteinhaltung der Frist vorliegt und der Lernende bzw. die Eltern innert 10 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe (die eine Anmeldung verunmöglicht haben - wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie oder ein Unfall) ein Gesuch um Wiederherstellung der Anmeldefrist einreichen. Wird dem Gesuch stattgegeben, muss innert weiteren 10 Tagen das Anmeldegesuch eingereicht werden.

Wie erfolgt die Anmeldung für die Immersionsklasse? Was sind die Aufnahmebedingungen

Im Schuljahr 2023/24 hat das RG den Immersionsunterricht auf der Unterstufe eingeführt. Es wird jeweils eine Immersionsklasse gebildet. Für die Immersionsklasse findet der Unterricht in den Fächern Geographie, Musik und Religionen, Kulturen, Ethik ab dem zweiten Semester der ersten Klasse auf Englisch statt.

Die Anmeldung für die Immersionsklasse in der Unterstufe erfolgt zusammen mit der Anmeldung zur Zentralen Aufnahmeprüfung auf www.zh.ch/zap. Voraussetzung für die Aufnahme ist die bestandene Aufnahmeprüfung an ein Langgymnasium gemäss Aufnahmereglement Langgymnasium. 

Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in eine Immersionsklasse (vgl. Aufnahmereglement Langgymnasium § 13 lit. a Abs. 2). Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet der Notendurchschnitt der Aufnahmeprüfung über die Aufnahme (sh. Aufnahmereglement Langgymnasium § 13 lit. a Abs. 1).

Die Schulleitung behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen keine Immersionsklasse auf der Unterstufe zu bilden.

Was passiert, wenn mein Kind wegen Ferienabwesenheiten nicht an der regulären Prüfung teilnehmen kann?

Sie müssen sich den Termin für die Aufnahmeprüfung freihalten. Falls Ihr Kind am Termin der regulären Prüfung in den Ferien weilt, wird es NICHT zur Nachprüfung zugelassen. Die Nachprüfung ist für Kandidatinnen und Kandidaten reserviert, die an der regulären Prüfung krankheitshalber nicht teilnehmen konnten (Arztzeugnis!).

Falls mein Kind am Prüfungstag krank ist - soll ich es dann trotzdem an die Prüfung schicken?

Wenn Ihr Kind an der Prüfung erscheint, so gilt die Prüfung als absolviert. Falls der Entscheid negativ ausfällt, können Sie nicht geltend machen, Ihr Kind sei krank gewesen. Wenn Ihr Kind am Prüfungstag wirklich krank ist, so müssen Sie das dem Sekretariat der Schule umgehend mitteilen und ein Arztzeugnis nachliefern. Ihr Kind kann dann die Prüfung am Nachprüfungstermin ablegen.

Kann man aus der 1. Sekundarklasse ans Langgymnasium gehen?

Im Mai 2008 hat der Regierungsrat eine Änderung des Reglementes für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule beschlossen. Der Eintritt in die 1. Klasse des Langgymnasiums ist aus der 6. Klasse der zürcherischen Primarschule möglich oder setzt eine gleichwertige Ausbildung voraus. Schülerinnen und Schüler aus der 1. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule oder einer gleichwertigen privaten oder ausserkantonalen Schulstufe sind nicht zugelassen.

Welche Hilfsmittel sind erlaubt?

Allgemeines

Mobiltelefone und Smartwatches müssen vor der Prüfung der Aufsichtsperson abgegeben werden, d.h. sie dürfen auch nicht zur Zeitanzeige benutzt werden. Wir empfehlen, Ihrem Kind eine normale Armbanduhr mitzugeben.

Für die Prüfung braucht es Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift. Lösch- und radierbare Stifte wie zB. Frixion Pens dürfen nicht verwendet werden. Ein Bleistift darf nur für geometrische Konstruktionsaufgaben verwendet werden, wenn dies ausdrücklich erwähnt wird.

Kandidatinnen und Kandidaten fremder Muttersprache dürfen an der Mathematikprüfung ein zweisprachiges Wörterbuch «eigene Sprache - Deutsch» verwenden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies bis zum 10. Februar der Prüfungsleitung der betreffenden Schule melden (Meldung an sekretariat@rgzh.ch).

Alle erwähnten Hilfsmittel müssen selber zur Prüfung mitgebracht werden.

Im Fach Deutsch darf für den Prüfungsteil „Verfassen eines Textes“ das in der Primarschule verwendete Wörterbuch oder der Duden (Rechtschreibung) benutzt werden. Nicht erlaubt sind elektronische Wörterbücher.

Für die Mathematikprüfung sind keine Taschenrechner erlaubt.

Wann und wie kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?

Für Kinder mit einer Behinderung oder einer Teilleistungsstörung können sogenannte Nachteilsausgleichsmassnahmen getroffen werden. Das ist aber nur möglich, wenn zusammen mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ein schriftliches Gesuch (mit vollständiger Dokumentation und Einschätzung einer Fachstelle) eingereicht wird.

Anträge auf Nachteilsausgleich können spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist am 10. Februar eingereicht werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches an den Mittelschulen im Kanton Zürich sind über www.zh.ch/zap erhältlich.

Kandidat*innen, die von einem Nachteilsausgleich profitieren, werden gegenüber anderen Kandidat*innen nicht bevorzugt. Der Nachteilsausgleich hat lediglich zum Ziel, eine sich aus der Behinderung ergebende Schlechterstellung auszugleichen. Es können folglich lediglich formale Erleichterungen gewährt werden, die fachlichen Anforderungen bleiben gleich hoch wie für alle anderen Kandidat*innen.