
Kontakt
Leitung: Thomas Weber · thomas.weber (at) lgr.ch
Telefon: 044 265 60 32
Adresse: Zeltweg 21a
Sprechstunden:
Büro 1. OG, Zi F02
Dienstag 10:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 09:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 11:00 - 12:00 Uhr
Der fakultative Instrumentalunterricht
Jede Schülerin und jeder Schüler darf ab Beginn des zweiten Semesters der 1. Klasse ein Instrumentalfach belegen.
Die Instrumente
Akkordeon, Blockflöte, Cello, Cembalo, Fagott, klassische Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Klavier (Jazz, Rock Pop), Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Sologesang, Trompete, Viola, Violine.
Der Instrumentalunterricht für Musikmaturand*innen
Die Belegung eines Instrumentalfaches während der 3., 4. und 5. Klasse ist für MusikmaturandInnen obligatorisch und wird an der internen Abteilung kostenlos angeboten. Während dieser Phase sollen weder Fach noch Lehrerin oder Lehrer gewechselt werden.
Für den Instrumentalunterricht stehen grundsätzlich die Lehrkräfte der Abteilung Instrumentalunterricht zur Verfügung. In Ausnahmefällen und auf ein begründetes, vom Leiter der Abteilung Instrumentalunterricht bewilligtes Gesuch hin, kann der bereits bei einer qualifizierten externen Lehrperson begonnene Unterricht auf eigene Kosten fortgesetzt werden. Die Lehrperson muss sich über den Abschluss an einer Musikhochschule ausweisen können und hat sich an die Weisungen der Abteilung Instrumentalunterricht zu halten.
Die Bedingungen für die Weiterführung des externen Instrumentalunterrichts erfahren Sie auf dem Gesuchformular, welches Sie auf dem Sekretariat oder im Intranet (Ordner 04) beziehen können.
Das zweite Instrumentalfach für Musikmaturand*innen
Musikmaturand*innen können sich fakultativ für ein zweites Instrumentalfach einschreiben (auch Doppellektion
50 Min auf demselben Instrument). Die Anmeldebedingungen und die Kosten dafür entsprechen jenen des fakultativen Instrumentalunterrichts.
Die Unterrichtsweise
Sowohl im obligatorischen wie auch im fakultativen Unterricht handelt es sich um Einzelunterricht in Form einer wöchentlichen 25-Min-Lektion (Ausnahme Doppellektion 50 Minuten für MusikmaturandInnen).
Der Unterricht findet in der Regel (Ausnahmen siehe Anschlagbrett) im Schulgebäude am Zeltweg 21A statt.
Der Unterrichtsausfall
Bei einem vorhersehbaren Unterrichtsausfall (Krankheit etc.) informiert die Lehrerin oder der Lehrer die Schülerin oder den Schüler so frühzeitig wie möglich. Ebenso ist jede Schülerin / jeder Schüler verpflichtet, die Instrumentallehrerin / den Instrumentallehrer über allfällige Verhinderungen (Krankheit, Unfall, aber auch schulische Anlässe wie Exkursionen, Arbeitswochen etc.) rechtzeitig zu orientieren.
Bei Krankheit oder Unfall ist zusätzlich Bericht an die Abteilung für Instrumentalunterricht zu erstatten (044 265 60 32). In den Ferien und an schulfreien Tagen entfällt der Unterricht.
Informationen zur Anmeldung
Allgemeine Hinweise / Rechtliches
Kosten
Vorgehen bei Fragen und Problemen