Realgymnasium Rämibühl Zürich

RG_RAEMI_Oct_2018_%20368
Instrumentalunterricht
Angebote der Abteilung Instrumentalunterricht

Kontakt

Leitung: Thomas Weber · thomas.weber (at) lgr.ch
Telefon: 044 265 60 32
Adresse: Zeltweg 21a, 8032 Zürich

Sprechstunden:

Büro 1. OG, Zi F02

  • Dienstag 13:30 - 14:30 Uhr
  • Mittwoch 10:00 - 11:00 Uhr
  • Freitag 09:30 - 10:30 Uhr (nur telefonisch)

Der fakultative Instrumentalunterricht

Jede Schülerin und jeder Schüler darf ab Beginn des zweiten Semesters der 1. Klasse ein Instru­mentalfach belegen.

Die Instrumente

Akkordeon, Blockflöte, Cello, Cembalo, Fagott, klassische Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Klavier (Jazz, Rock Pop), Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Sologesang, Trompete, Viola und Violine.

Der Instrumentalunterricht für Musikmaturandinnen und Maturanden

Die Belegung eines Instrumentalfaches während der 3., 4. und 5. Klasse ist für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden obligatorisch und wird an der internen Abteilung kostenlos angeboten. Während dieser Phase sollen weder Fach noch Lehrerin oder Lehrer gewechselt werden.

Für den Instrumentalunterricht stehen grundsätzlich die Lehrkräfte der Abteilung Instrumentalunterricht zur Verfügung. In Ausnahmefällen und auf ein begründetes, vom Leiter der Abteilung Instru­mentalunterricht bewilligtes Gesuch hin, kann der bereits bei einer qualifizierten externen Lehrper­son begonnene Unterricht auf eigene Kosten fortgesetzt werden. Die Lehrperson muss sich über den Abschluss an einer Musikhochschule ausweisen können und hat sich an die Weisungen der Abteilung Instrumentalunterricht zu halten.

Die Bedingungen für die Weiterführung des externen Instrumentalunterrichts erfahren Sie auf dem Gesuchformular, welches Sie auf dem Sekretariat oder im Intranet (Ordner 04) beziehen können.

Das zweite Instrumentalfach für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden

Musikmaturandinnen und Musikmaturanden können sich fakultativ für ein zweites Instrumentalfach einschreiben (auch Doppellektion 50 Min. auf demselben Instrument). Die Anmeldebedingungen und die Kosten dafür entsprechen jenen des fakultativen Instrumentalunterrichts.

Die Unterrichtsweise

Sowohl beim obligatorischen wie auch beim fakultativen Unterricht handelt es sich um Einzelunterricht in Form einer wöchentlichen 25-Min-Lektion (Ausnahme Doppellektion 50 Minuten für Musikmaturandinnen und Maturanden).

Der Unterricht findet in der Regel (Ausnahmen siehe Anschlagbrett) im Schulgebäude am Zeltweg 21a statt.

Der Unterrichtsausfall

Bei einem vorhersehbaren Unterrichtsausfall (Krankheit etc.) informiert die Lehrerin oder der Lehrer die Schülerin oder den Schüler so frühzeitig wie möglich. Ebenso ist jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet, die Instrumentallehrerin oder den Instrumentallehrer über allfällige Verhinderungen (Krankheit, Unfall, aber auch schulische Anlässe wie Exkursionen, Arbeitswochen etc.) rechtzeitig zu orientieren.

Bei Krankheit oder Unfall ist zusätzlich Bericht an die Abteilung für Instrumentalunterricht zu erstatten (044 265 60 32). In den Ferien und an schulfreien Tagen entfällt der Unterricht.

Informationen zur Anmeldung

Obligatorischer Unterricht (für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden)

Die Neuanmeldung eines Instrumentalfachs ist für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden obligatorisch und erfolgt auf die 3. Klasse hin.

Das Anmeldeblatt für den obligatorischen Instrumentalunterricht ist einmalig aus­zufüllen (auch wenn bereits Instrumentalunterricht belegt wird!) und behält seine Gültigkeit bis zum Ende der 5. Klasse (Musikmatur). Die Anmeldebedingungen für ein 2. Instrumentalfach bzw. für eine Doppellektion entsprechen jenen des fakultativen Unterrichts.

Für die Weiterführung des Instrumentalunterrichts in der 6. Klasse müssen sich Musikmaturandinnen und Musikmaturanden neu anmelden (IU ab 6. Klasse fakultativ).

Fakultativer Unterricht (Unterstufe, 6. Klasse und für BG Maturandinnen und Maturanden oder als 2. Instrumentalfach, bzw. Doppellektion bei Musikmaturandinnen und Musikmaturanden):

Die Anmeldung für fakultativen Instrumentalunterricht erfolgt einmalig und ist gültig bis auf Widerruf. Für die Neuanmeldung oder die Abmeldung eines fakultativen Instrumentalfachs muss ein Formular durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des gewählten Instrumen­­­talfaches während des ganzen Semesters!

Allgemeine Hinweise / Rechtliches

Die folgenden An- und Abmeldetermine sind einzuhalten:

30. März für das Herbstsemester
30. November für das Frühjahrssemester

Für verspätete Anmeldungen ist eine Umtriebsentschädigung von 20 Fr. zu bezahlen.
Bei verspäteter Abmeldung wird der Elternbeitrag des Folgesemesters in Rechnung gestellt.
Mit Unterschrift des Anmeldeformulars werden diese Bedingungen akzeptiert.

Kosten

Fakultativer Instrumentalunterricht
1. bis 6. Klassen

1 Instrumentalfach
25 Min. pro Woche
Fr. 640.- pro Semester

Für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden
3., 4. und 5. Klasse obligatorisch

1. Instrumentalfach
25 Min. pro Woche
Gratis an der internen Abteilung

2. Instrumentalfach (fakultativ) oder Doppellektion (50 Min.)
Fr. 640.- pro Semester
externer Unterricht auf eigene Kosten

Für Musikmaturandinnen und Musikmaturanden
ab 6. Klasse (fakultativ)

1 Instrumentalfach
25 Min. pro Woche
Fr. 640.- pro Semester

2 Instrumentalfächer oder Doppellektion (50 Min.)
Fr. 1280.- pro Semester

Vorgehen bei Fragen und Problemen

Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit der instrumentalen Ausbildung wendet sich die Schülerin oder der Schüler an die Instrumentallehrerin oder den Instrumentallehrer.

Die Ansprechpersonen bei Fragen zur Musikmatur oder zum Musikunterricht im Klassenverband sind die betreffenden Musiklehrpersonen am RG.

Für spezifische Fragen, welche die Abteilung Instrumentalunterricht betreffen, steht der Leiter der Abteilung Instrumentalunterricht, Herr Thomas Weber, sehr gerne zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instrumentalunterrichts.