Realgymnasium Rämibühl Zürich

Promo
Die Promotion in Kürze

Die Bedingungen für eine ordentliche Pomotion sind:

  • die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben ist grösser als die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten
  • es sind nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt worden

Wenn die Promotionsbedingungen auf der Unterstufe nicht erfüllt werden, zieht dies folgende Konsequenzen nach sich:

  • beim 1. Mal: Provisorium
  • beim 2. Mal: Nicht-Promotion (Repetition)
  • beim 3. Mal: Ausschluss, Schüler*in muss die Schule verlassen

Allfällige Provisorien auf der Unterstufe werden in der Oberstufe nicht angerechnet, einzige Ausnahme: Wenn ein Provisorium im letzten Semester vor der 3. Klasse ausgesprochen wird - also im 2. Semester der 2. Klasse - und danach im ersten Semester der 3. Klasse die Promotionsbedingungen wieder nicht erfüllt werden, erfolgt die Nicht-Promotion und der/die Schüler*in muss das Schuljahr repetieren.

Wenn die Promotionsbedingungen auf der Oberstufe nicht erfüllt werden, zieht dies folgende Konsequenzen nach sich:

  • beim 1. Mal: Provisorium
  • beim 2. Mal: Nicht-Promotion (Repetition)
  • beim 3. Mal: Ausschluss, Schüler*in muss die Schule verlassen

Wenn die Promotionsbedingungen von einem/einer Schüler*in nicht erfüllt werden, der/die auf der Unterstufe bereits repetiert hat, gelten folgende Bestimmungen:

  • beim 1. Mal: Provisorium
  • beim 2. Mal: Ausschluss (während der gesamten Mittelschulzeit ist nur eine Repetition erlaubt)

In der 6. Klasse wird kein Semesterzeugnis, sondern ein Jahreszeugnis ausgestellt. Promotionsentscheide werden im letzten Schuljahr vor der Matura keine mehr gefällt.