Oberstufe: Nichterfüllen der Promotionsbedingungen
Wenn die Promotionsbedingungen auf der Oberstufe nicht erfüllt werden, zieht dies folgende Konsequenzen nach sich:
- beim 1. Mal: Provisorium
- beim 2. Mal: Nicht-Promotion (Repetition)
- beim 3. Mal: Ausschluss, Schülerin/Schüler muss die Schule verlassen
Wenn die Promotionsbedingungen von einer Schülerin oder einem Schüler nicht erfüllt werden, die/der auf der Unterstufe bereits repetiert hat, gelten folgende Bestimmungen:
- beim 1. Mal: Provisorium
- beim 2. Mal: Ausschluss (während der gesamten Mittelschulzeit ist nur eine Repetition erlaubt)
In der 5. (neu seit dem Schuljahr 2024-25) und 6. Klasse gilt die Jahrespromotion. Es werden im Februar keine Zeugnisse ausgestellt, nur am Ende des Schuljahres.
Erfüllt man am Ende der 5. Klasse die Promotionsbedingungen nicht, so muss, unabhängig ob zuvor ein Provisorium bestand oder nicht, das Schuljahr wiederholt werden, sofern eine Repetition noch möglich ist. Ist eine Repetition bereits erfolgt, wird man ausgeschlossen.
In der 6. Klasse wird ebenfalls ein Jahreszeugnis ausgestellt. Promotionsentscheide werden am Ende der 6. Klasse aber keine gefällt. Besteht man die anschliessenden Maturprüfungen, hat man das Gymnasium erfolgreich abgeschlossen. Besteht man die Maturprüfungen nicht, kann die 6. Klasse wiederholt werden, auch wenn zuvor schon einmal eine Repetition stattgefunden hat.