Realgymnasium Rämibühl Zürich

Promo
Die Promotion in Kürze

Die Bedingungen für eine ordentliche Pomotion sind:

  • die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben ist grösser als die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten
  • es sind nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt worden

Unterstufe: Nichterfüllen der Promotionsbedingungen

Am Ende der Probezeit (1. Semester) müssen die Promotionsbedingungen erfüllt sein, ansonsten muss der Schüler bzw. die Schülerin die Schule verlassen.

Wenn die Promotionsbedingungen nach der Probezeit auf der Unterstufe nicht erfüllt werden, zieht dies folgende Konsequenzen nach sich:

• beim 1. Mal: Provisorium
• beim 2. Mal: Nicht-Promotion (Repetition)

Allfällige Provisorien auf der Unterstufe werden in der Oberstufe nicht angerechnet, einzige Ausnahme: Wenn ein Provisorium im letzten Semester vor der 3. Klasse ausgesprochen wird - also im 2. Semester der 2. Klasse - und danach im ersten Semester der 3. Klasse die Promotionsbedingungen wieder nicht erfüllt werden, erfolgt die Nicht-Promotion und die Schülerin oder der Schüler muss das Schuljahr repetieren. Während der gesamten Mittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Das gilt auch, wenn eine Stufe freiwillig wiederholt wird.

Oberstufe: Nichterfüllen der Promotionsbedingungen

Wenn die Promotionsbedingungen auf der Oberstufe nicht erfüllt werden, zieht dies folgende Konsequenzen nach sich:

  • beim 1. Mal: Provisorium
  • beim 2. Mal: Nicht-Promotion (Repetition)
  • beim 3. Mal: Ausschluss, Schülerin/Schüler muss die Schule verlassen

Wenn die Promotionsbedingungen von einer Schülerin oder einem Schüler nicht erfüllt werden, die/der auf der Unterstufe bereits repetiert hat, gelten folgende Bestimmungen:

  • beim 1. Mal: Provisorium
  • beim 2. Mal: Ausschluss (während der gesamten Mittelschulzeit ist nur eine Repetition erlaubt)

In der 5. (neu seit dem Schuljahr 2024-25) und 6. Klasse gilt die Jahrespromotion. Es werden im Februar keine Zeugnisse ausgestellt, nur am Ende des Schuljahres.

Erfüllt man am Ende der 5. Klasse die Promotionsbedingungen nicht, so muss, unabhängig ob zuvor ein Provisorium bestand oder nicht, das Schuljahr wiederholt werden, sofern eine Repetition noch möglich ist. Ist eine Repetition bereits erfolgt, wird man ausgeschlossen.

In der 6. Klasse wird ebenfalls ein Jahreszeugnis ausgestellt. Promotionsentscheide werden am Ende der 6. Klasse aber keine gefällt. Besteht man die anschliessenden Maturprüfungen, hat man das Gymnasium erfolgreich abgeschlossen. Besteht man die Maturprüfungen nicht, kann die 6. Klasse wiederholt werden, auch wenn zuvor schon einmal eine Repetition stattgefunden hat.