Realgymnasium Rämibühl Zürich

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Was kostet der Unterrichtsbesuch am Realgymnasium?

Der Besuch des Unterrichts ist grundsätzlich unentgeltlich. Allerdings müssen die Lehrmittel und eine Kopierpauschale von CHF 50.- pro Semester von den Schülerinnen und Schülern (bzw. deren Eltern) bezahlt werden; ebenso die Aktivitäten in der RG-Woche und die Exkursionen. Zudem kosten die Mittagsverpflegung (an vier Tagen pro Woche) sowie – für die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler – das Abonnement für den öffentlichen Verkehr.

Pro Schuljahr ist durchschnittlich mit folgenden Kosten zu rechnen:

Unterstufe

Lehrmittel: Fr. 600.-
Projekte und Reisen: F. 100.-
Essen: Fr. 1000.-
Verkehr: Fr. 600.-
Diverses: Fr. 200.-

Total: Fr. 2500.-

Oberstufe

Lehrmittel: Fr. 800.-
Projekte und Reisen: Fr. 800.-
Essen: Fr. 1000.-
Verkehr: Fr. 600.-
Diverses: Fr. 200.-

Total: Fr. 3400.-

Stipendien für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich richtet an Schülerinnen und Schüler kantonaler Mittelschulen unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Eltern Stipendien aus. Diese Ausbildungsbeiträge
sind Teil der kantonalen Bildungspolitik und dienen der Chancengleichheit: Auch wer in finanziell bescheidenen Verhältnissen lebt, soll Zugang zu einer anerkannten Ausbildung erhalten.

Die Berechnung des Anspruchs ist komplex. Eine Beurteilung, ob Beiträge zustehen, bzw. die genaue Berechnung des Anspruchs ist ohne Gesuch und Beilagen nicht möglich. Der Stipendienrechner auf der Internetseite des Kantons bietet einen Anhaltspunkt, ob die Einreichung eines Gesuches sinnvoll ist.

Es ist zu beachten, dass alle Gesuche um Ausbildungsbeiträge online erfasst werden müssen. Es gilt jedoch, dass ein Gesuch erst dann als eingereicht gilt, wenn die unterschriebene Gesuchsquittung bei der Abteilung Stipendien in physischer Form eingegangen ist (per Post oder Abgabe vor Ort). Sämtliche relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite der Bildungsdirektion.

Pro Jahr werden über 7‘000 Gesuche um Ausbildungsbeiträge bei der Abteilung Stipendien eingereicht. Drei Viertel davon gehen in den Monaten Juli bis Oktober ein. Die Gesuche werden in
der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und nach verfügbarer Kapazität der Sachbearbeitung zugewiesen. Eine Finanzierung zu Beginn des Ausbildungsjahres kann nicht gewährleistet werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Stipendienwesen im Kanton Zürich voraussichtlich per 1. Januar 2021 grundlegend reformiert wird. Bei der Einreichung eines Gesuchs sind daher im kommenden Jahr die neuen gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Vorgaben zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und zur Vollständigkeit des Gesuchs zu beachten. Alle notwendigen Informationen zur Reform werden unter www.stipendien.zh.ch rechtzeitig zur Verfügung gestellt.